Brandschutz
Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind z.B.:
 
 • Erstellen/Fortschreiben der                     Brandschutzordnung (Teile A, B, C).
•	Mitwirken bei Beurteilungen der             Brandgefährdung an Arbeitsplätzen.
•	Beraten bei feuergefährlichen                Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
•	Mitwirken bei der Ermittlung von          Brand- und Explosionsgefahren.
•	Mitwirken bei der Ausarbeitung von      Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
•	Mitwirken bei baulichen, technischen     und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
•	Mitwirken bei der Umsetzung                behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den 
  Brandschutz betreffen.
•	Mitwirken bei der Einhaltung von          Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,                Nutzungsänderungen,
  Anmietungen       und Beschaffungen.
•	Beraten bei der Ausstattung der               Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der     Löschmittel.
•	Mitwirken bei der Umsetzung des           Brandschutzkonzeptes.
•	Kontrollieren, dass Flucht- und               Rettungspläne, Feuerwehrpläne,             Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf.         Aktualisierung veranlassen und 
  dabei mitwirken.
•	Planen, organisieren und durchführen     von Räumungsübungen.
•	Teilnehmen an behördlichen                   Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen.
•	Melden von Mängeln und                       Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen.
•	Aus- und Fortbildung von                       Beschäftigten in der Handhabung           von Feuerlöscheinrichtungen sowie       Beschäftigte mit besonderen
  Aufgaben im Brandfall                           (Brandschutzhelfer).
•	Unterstützen der Führungskräfte bei       den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz.
•	Prüfen der Lagerung und/oder der           Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen              usw..
•	Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die               Flucht- und Rettungswege.
•	Überwachen der Benutzbarkeit von         Flucht- und Rettungswegen.
•	Organisation und Sicherstellung der       Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen                           Einrichtungen.
•	Kontrollieren, dass festgelegte                Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten                eingehalten werden.
•	Mitwirken bei der Festlegung von          Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von
  brandschutztechnischen Einrichtungen.
•	Unterstützen des Unternehmers bei         Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und                       Feuerwehren, den Feuerversicherern,    den
  Berufsgenossenschaften, den            Gewerbeaufsichtsämtern usw..
•	Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen.
•	Dokumentieren aller Tätigkeiten im       Brandschutz.
